Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: April 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen

Struqt AI GbR, Daniel Ehrlich & Luca Eichmann, Rheinstraße 20, 76780 Kandel (nachfolgend „Auftragnehmer")

und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von KI-Entwicklungs-, Automatisierungs- und Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

3. Leistungsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich KI-Entwicklung, Prozessautomatisierung, Datenanalyse und KI-Beratung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages wird.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortlichkeit gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung des Projekts angemessen zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere:

Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Abnahme

Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung wird dem Auftraggeber ein Abnahmeprotokoll zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat die Leistung innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und abzunehmen oder konkrete Mängel schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reaktion, gilt die Leistung als abgenommen.

7. Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung ist der Höhe nach auf den im Vertrag vereinbarten Netto-Auftragswert begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

8. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von drei Jahren.

9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Beide Parteien verpflichten sich, die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.

10. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken. Soweit Open-Source-Komponenten oder Drittanbieter-Lizenzen eingesetzt werden, gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.

Der Auftragnehmer behält das Recht, das Projekt nach Abschluss als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht.

11. Laufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit der vereinbarten Abnahme. Laufende Wartungs- oder Serviceverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist — soweit gesetzlich zulässig —

Gerichtsstand: Landau in der Pfalz (zuständiges Amtsgericht für Kandel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.